Aus für EU-Omnibus: Was nun?
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Der sogenannte EU-Omnibus hat nichts mit einer europaweiten Union des öffentlichen Verkehrs zu tun – auch wenn diese dringend nötig wäre –, sondern mit der Vereinfachung der EU-Regeln zu Nachhaltigkeits- und Sorgfaltspflichten für Unternehmen. Dass das Paket nun vom EU-Parlament abgelehnt wurde, kam überraschend. Doch das Aus bedeutet nicht zwangsläufig das Ende der Vereinfachungsbemühungen.
Was war geplant?
Die EU-Kommission hatte im Rahmen des Omnibus-Verfahrens Erleichterungen für Unternehmen angekündigt. Hintergrund war die zunehmende Kritik an den Berichtspflichten nach CSRD und der Lieferkettenrichtlinie CSDDD. Die Schwellenwerte für die Berichtspflicht sollten angehoben, kleinere Unternehmen ausgenommen und die Anzahl der zu berichtenden Datenpunkte reduziert werden. Ziel: Weniger Aufwand und geringere Kosten für kleinere Unternehmen (hier die Infos vom Europäischen Rat).
Trotz einer politischen Einigung zwischen Konservativen, Liberalen und Sozialdemokraten stimmte eine knappe Mehrheit im EU-Parlament gegen die Vorschläge. Ausschlaggebend war die geheime Abstimmung – offenbar stimmten Teile der Konservativen und Sozialdemokraten gegen den Kompromiss, während nur die Liberalen geschlossen dafür votierten. Die Grünen lehnten das Paket von Anfang an ab, da sie eine Verwässerung des Klimaschutzes befürchten und nun auf neue Verhandlungen hoffen.
Druck vom Kapitalmarkt bleibt
Die geplante Anhebung der Schwellenwerte hätte die Zahl der berichtspflichtigen Unternehmen deutlich reduziert. Doch der Bedarf an ESG-Daten bleibt bestehen – insbesondere bei Investoren. „Kapitalmarktakteure fordern weiterhin belastbare ESG-Daten, wodurch Transparenzanforderungen faktisch bestehen bleiben. Der Druck verschiebt sich vom Regulator hin zum Kapitalmarkt“, erklärt Sanela Terko, ESG-Expertin bei BDO Austria, gegenüber dem Börsianer.
Auch wenn KMU künftig nicht mehr gesetzlich verpflichtet sind, Nachhaltigkeitsdaten offenzulegen, bleibt der Druck bestehen: Große Unternehmen benötigen diese Informationen weiterhin, etwa für die Erfassung von Emissionen entlang der Wertschöpfungskette. Wer als Geschäftspartner attraktiv bleiben will, wird also auch ohne Pflicht nicht um die Bereitstellung entsprechender Daten herumkommen.
„ESG-Ratings oder direkte Informationsabfragen – in diesem Kontext wird der freiwillige ‚Voluntary Sustainability Reporting Standard‘ (VSME) an Relevanz gewinnen“, meint Terko. Dieser bietet nicht berichtspflichtigen Unternehmen eine strukturierte Möglichkeit, relevante Informationen kompakt offenzulegen und so den Erwartungen von Investoren und Geschäftspartnern gerecht zu werden.
Fazit: Unabhängig vom Ausgang der weiteren Verhandlungen – wer am Kapitalmarkt teilhaben oder mit Großunternehmen zusammenarbeiten will, wird um eine Form der freiwilligen Nachhaltigkeitsberichterstattung nicht herumkommen.

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Chefredaktion