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Neue Pensions-Pläne: Tod der Vorsorgekassen?

Die geplante Reform der Abfertigung NEU (also der Mitarbeitervorsorgekassen) hat im Fachverband der Pensions- und Vorsorgekassen einen massiven Aufruhr verursacht - ausgelöst durch ein einziges Wort im Entwurf an den Ministerrat.

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29.01.2026

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2 min
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© APA-Images / Andreas Tischler
Hier siehst du Sozialministerin Korinna Schumann beim Regenbogenball in Wien. Bei der Reform zur Abfertigung NEU muss sie jetzt auch genau hinschauen und vertraut auf ein Expertenteam, den gordischen Knoten des Generalpensionskassenvertrags zu lösen.

Eigentlich müsste Andreas (Zakostelsky) jubilieren, denn sein jahrzehntelanger Kampf für einen Generalpensionskassenvertrag (ich hatte dir oft berichtet!) soll nun laut Vortrag an den Ministerrat ab 1. Jänner 2027 einen Sieg davon tragen. Leider kommt dieser für Andreas mit einem sehr schalen Beigeschmack (der Fachverband der Pensions- und Vorsorgekassen ist in Aufruhr!), ausgelöst durch ein einziges Wort im Entwurf, in dem steht:

"Guthaben aus Abfertigung NEU (Mitarbeitervorsorgekassen) sollen regelmäßig in eine Pensionskasse kostenfrei übertragen werden können."

Nun weißt du bestimmt, dass bisher nur 23 Prozent der Arbeitenden in Österreich eine Pensionskasse (betriebliche Pension) haben (0,11 Prozent haben zuletzt übertragen, großteils Besserverdiener). Die Vorsorgekasse ist hingegen gesetzlich vorgeschrieben und muss im Gegensatz zur Pensionskasse mit einer Kapitalgarantie arbeiten. Die Kapitalgarantie kostet Rendite und schränkt die Vorsorgekassen in ihrer Veranlagung massiv ein. Theoretisch dürften 40 Prozent in Aktien investiert werden, praktisch werden aber nur 10 bis maximal 20 Prozent veranlagt.

Mehrheit wird bestraft

Du musst kein Profi sein, um zu verstehen, dass eine regelmäßige Entnahme von Kapital aus der Vorsorgekasse und eine Übertragung in die Pensionskasse die Risikopositionen (die die Rendite für dein veranlagtes Geld bringen) bei den Vorsorgekassen wegen der Kapitalgarantie noch weiter unter Druck bringen. Die Konsequenz: die Veranlagungs-Performance geht massiv zurück, es werden all jene bestraft, die ihr Geld in der Vorsorgekassen bis zur Pension liegen lassen.

Fazit: Der Sinn der Vorsorgekasse wird durch die regelmäßige Entnahmemöglichkeit ad absurdum geführt. Da kann man sie gleich kübeln. Immerhin wird jetzt, wie ich gehört habe, die Kapitalgarantie auf Effizienz und Effektivität überprüft.

Ich habe natürlich für dich im Sozialministerium (erarbeitet die Legistik) und im Finanzminister nachgefragt, was denn unter dem Wort "regelmäßig" zu verstehen ist. Die Antworten sind vage:

"Die genaue rechtliche Ausgestaltung des Generalpensionskassenvertrages ist noch auszuarbeiten. Aus Sicht des Finanzministeriums können daher derzeit keine Details bekannt gegeben werden", lässt mir das Finanzministerium ausrichten.

Aus dem Sozialministerium heißt es:

"Die Umsetzung erfolgt in diesem Jahr unter enger Einbindungen von Expertinnen und Experten, um ein Inkrafttreten des Vorhabens zum 1.1.2027 zu gewährleisten. Wir bitten um Verständnis, dass wir dem Ergebnis dieser Arbeiten nicht schon im Januar 2026 vorweggreifen können."

Ich bleibe für dich dran!

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