Kenne Deinen Privataktionär
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Das KYC-Prinzip („Know Your Customer“) ist aus der Geschäftswelt nicht mehr wegzudenken. Mit der Umsetzung der Aktionärsrechte-Richtlinie hat sich auch das „Know Your Shareholder“-Prinzip etabliert: Emittenten können über Depotbanken die Identität ihrer Aktionäre abfragen und diese gezielt adressieren. Ein Fortschritt – aber leider kein vollständiger für österreichische Unternehmen, deren Streubesitz zu einem hohen Anteil von Privatanlegern gehalten wird.
Privatanleger bleiben anonym
Denn hierzulande können nur jene Aktionäre identifiziert werden, die mehr als 0,5 Prozent halten. In der Praxis betrifft das meist institutionelle Investoren, die ohnehin freiwillig offenlegen – etwa im Rahmen einer Shareholder-ID – oder mit denen man durch Roadshows und Konferenzen in Kontakt steht. Die breite Masse der Privatanleger hingegen bleibt anonym. Viele von ihnen nehmen nicht an Hauptversammlungen teil und sind für die IR-Arbeit weder identifizierbar noch direkt erreichbar.
Deutschland als Vorbild
In Deutschland ist das anders: Dort wurde auf die Einführung eines Schwellenwerts verzichtet. Die EU räumte den Mitgliedstaaten einen Spielraum bis zu einer Grenze von 0,5 Prozent ein – Österreich hat diesen voll ausgeschöpft. Damit ergibt sich ein klarer Standortnachteil für österreichische Emittenten in der Aktionärskommunikation.
Initiativen für mehr Transparenz
Das Problem ist erkannt, und Initiativen von Wiener Börse, CIRA und Embera Partners setzen sich dafür ein, hier Gleichstellung zu schaffen. Bleibt zu hoffen, dass sie erfolgreich sind – im Sinne einer transparenten und dialogorientierten Kapitalmarktkommunikation.

Autor
Director Communications und Capital Markets, Semperit Group AG
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