Zukunftsdepot: Sieben Hausaufgaben für die Regierung
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Von Bundeskanzler Stocker im Sommer angekündigt, nimmt das Zukunftsdepot nun konkrete Formen an. Und die sind teilweise durchaus verwirrend. Hier ist Nachschärfen gefragt. Dass Eltern ihren Kindern über KESt-begünstigte Einzahlungen auf ein gebührenfreies Depot von bis zu 5.000 Euro pro Jahr einen Startvorteil verschaffen können, kann man gut oder schlecht finden. Wir haben uns konkret die Details des derzeitigen Entwurfs angesehen und erklären, wo noch Klärungsbedarf besteht.
KESt-Befreiung: Diese gilt offenbar nur für Kursgewinne und nicht für Dividenden und Zinsen. Ein simples Beispiel: In einem industrie- und bankenlastigen Land wie Österreich machen Dividenden teilweise mehr als ein Drittel der Rendite von Wertpapieren aus. US-Technologiewerte zahlen hingegen oft keine oder nur geringe Dividenden. Die steuerliche Regelung würde Investments dort daher begünstigen.
Verpflichtende Beratung: Wie Insider bestätigen, waren die großen österreichischen Banken in die Entwicklung des Modells eingebunden. Die verpflichtende Beratung drängt allerdings kostengünstige Neobanken, die keine physische Beratung anbieten, ins Abseits. Gegenüber dem Börsianer sagt der Österreich-Chef von Trade Republic, Oswald Salcher: „Leute, die wissen, dass sie ihr Kapital in einen weltweit gestreuten ETF anlegen wollen, brauchen sicher dafür keine physische Beratung.“ Hier besteht jedenfalls noch Verhandlungsbedarf, weil Anbieter wie Flatex, Trade Republic oder Scalable Capital ansonsten rechtliche Schritte prüfen könnten. Neos-Kapitalmarktsprecher Christoph Pramhofer verspricht hier eine Lösung. Denkbar wäre etwa ein Opt-out aus der Beratungspflicht.
Gebühren: Die Depotgebühren sollen komplett entfallen, die Managementgebühr (TER) auf 1 Prozent pro Jahr begrenzt werden. Dabei sind bei manchen aktiv gemanagten Fonds Gebühren von 1,5 Prozent oder mehr durchaus üblich. ETFs verrechnen hingegen durchschnittlich lediglich rund 0,2 Prozent pro Jahr. Im Sinne der jugendlichen Nutznießer dieser Konten sollte daher darauf geachtet werden, dass im Rahmen der Beratung auch kostengünstige Produkte angeboten werden.
Welche Produkte sind erlaubt? Eine Umfrage bei den Banken zeigt, dass diese ihre eigenen Fonds als Angebot fürs Zukunftsdepot bevorzugt anbieten werden. Die Produkt-Details werden derzeit ausgearbeitet.
Kritik vom Bundesspartenobmann: Michael Höllerer meinte beim Oktogon Business Club: "Das Zukunftsdepot ist von der Idee sehr richtig, aber wenn dann wieder Bundesschatz vorgeschlagen wird, muss man nicht mehr weiterreden." BMF-Staatssekretärin Barbara Eibinger-Miedl meint zu den Bundesschätzen, dass eben auch Staatsanleihen für Risikoaverse im Angebot sein sollen. In Bundesschätze kann man aber nur über ein Depot bei Bundeschatz.at veranlagen, ein Produkt mit einer Laufzeit von 18 Jahren gibt es nicht. Das längste sind 10 Jahre mit einer Verzinsung von aktuell 3,5 Prozent. Also Buy&Hold auf 18 Jahre funktioniert da nicht.
Ausgestaltung: Müssen die möglichen 5.000 Euro pro Jahr immer in das gleiche Produkt eingezahlt werden oder ist eine Streuung auf mehrere Produkte erlaubt?
Wettbewerb zulassen und fördern: Der Blick nach Deutschland, wo mit der Frühstartrente ebenfalls eine steuerbegünstigte Vorsorgelösung geplant ist, zeigt, dass Wettbewerb helfen kann, die Gebühren deutlich in Richtung null zu drücken. Das Zukunftsdepot sollte nicht zur Cashcow für Banken und Fondsgesellschaften werden, sondern möglichst hohe Renditen für die künftigen Anleger liefern.
Nach Angaben der Regierung soll das Gesetzespaket noch in dieser Woche beziehungsweise jedenfalls bis Ende Oktober in Begutachtung gehen. Anschließend werden die Stellungnahmen ausgewertet und die technischen Details gemeinsam mit der Finanzbranche ausgearbeitet. Ziel ist eine rechtzeitige parlamentarische Beschlussfassung, damit das Zukunftsdepot wie geplant am 1. Juli 2027 starten kann. Der staatliche Startbonus soll dabei rückwirkend für alle Kinder gelten, die ab dem 1. Jänner 2027 geboren wurden

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