EU-Vermögensregister: Transparenz vs. Datenschutz
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Die EU-Kommission prüfte die Machbarkeit eines EU-weiten zentralen Vermögensregisters, das Vermögenswerte innerhalb der Europäischen Union erfassen soll (z.B. Bankkonten, Immobilien, Beteiligungen, Kryptowährungen und bewegliches Vermögen von natürlichen und juristischen Personen).
Hintergrund ist der verstärkte Kampf gegen Geldwäsche (einschließlich Steuerhinterziehung) und Terrorismusfinanzierung. Dass ein solches Register Transparenz schaffen und dabei ein wirksames Instrument sein kann ist unbestritten.
Vereinbar mit Grundrecht
Eine 2024 veröffentlichte Studie der Europäischen Kommission prüfte die technische und rechtliche Machbarkeit eines solchen Registers. Kritik entzündete sich am potenziellen Eingriff in die Privatsphäre. Der EuGH erklärte schon 2022 eine unbeschränkte öffentliche Einsicht in das Transparenzregister für grundrechtswidrig. Auch bei einem EU-Vermögensregister müsste der Zugriff streng zweckgebunden sein und verhältnismäßig geregelt sein.
Aktuell scheint die EU von der Einführung eines EU-weiten zentralen Vermögensregisters Abstand genommen zu haben. Dennoch sieht das aktuelle 6. Geldwäschepaket (verabschiedet am 9. Juli 2024) auch ohne ein EU-weites zentrales Vermögensregister bereits zahlreiche Maßnahmen in Richtung Zentralisierung vor, wie z.B. den Aufbau der EU-Geldwäschebehörde AMLA, ein zentrales Register für Bankkonten sowie ein Transparenzregister für Immobilien, sowie Geldwäschebestimmungen nun auch für Kryptowährungsdienstleister und Verkäufer von Luxus- und Kulturgütern.

Autor
ist Partner bei HSPlaw und Experte für Finanzrecht.