Gastkommentar
News

EU-Vermögensregister: Transparenz vs. Datenschutz

Die EU prüfte ein zentrales Vermögensregister für alle EU-Mitgliedstaaten. Es sollte Bankkonten, Immobilien, Beteiligungen, Kryptowährungen und weiteres erfassen. Ziel: mehr Transparenz im Kampf gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Doch der Eingriff in die Privatsphäre wirft Fragen auf, meint Peter Wagesreiter im Gastkommentar.

Veröffentlicht

04.07.2025

Lesezeit

1 min
Teilen auf
Geht das EU-Vermögensregister zu weit oder ist es notwendig?

Die EU-Kommission prüfte die Machbarkeit eines EU-weiten zentralen Vermögensregisters, das Vermögenswerte innerhalb der Europäischen Union erfassen soll (z.B. Bankkonten, Immobilien, Beteiligungen, Kryptowährungen und bewegliches Vermögen von natürlichen und juristischen Personen).

Hintergrund ist der verstärkte Kampf gegen Geldwäsche (einschließlich Steuerhinterziehung) und Terrorismusfinanzierung. Dass ein solches Register Transparenz schaffen und dabei ein wirksames Instrument sein kann ist unbestritten.

Vereinbar mit Grundrecht

Eine 2024 veröffentlichte Studie der Europäischen Kommission prüfte die technische und rechtliche Machbarkeit eines solchen Registers. Kritik entzündete sich am potenziellen Eingriff in die Privatsphäre. Der EuGH erklärte schon 2022 eine unbeschränkte öffentliche Einsicht in das Transparenzregister für grundrechtswidrig. Auch bei einem EU-Vermögensregister müsste der Zugriff streng zweckgebunden sein und verhältnismäßig geregelt sein.

Aktuell scheint die EU von der Einführung eines EU-weiten zentralen Vermögensregisters Abstand genommen zu haben. Dennoch sieht das aktuelle 6. Geldwäschepaket (verabschiedet am 9. Juli 2024) auch ohne ein EU-weites zentrales Vermögensregister bereits zahlreiche Maßnahmen in Richtung Zentralisierung vor, wie z.B. den Aufbau der EU-Geldwäschebehörde AMLA, ein zentrales Register für Bankkonten sowie ein Transparenzregister für Immobilien, sowie Geldwäschebestimmungen nun auch für Kryptowährungsdienstleister und Verkäufer von Luxus- und Kulturgütern.

Peter Wagesreiter

Autor

Peter Wagesreiter

ist Partner bei HSPlaw und Experte für Finanzrecht.

Teilen auf