RBI: Niederlage in Russland
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Das Urteil im zweiten Rechtsstreit zwischen der EU-sanktionierten Rasperia und der Strabag, die österreichischen Hauptaktionäre der Strabag sowie gegen die russische RBI-Tochter AO Raiffeisenbank ist gefallen. Das Schiedsgericht der Region Kaliningrad Gericht hat entschieden, dass die Strabag und seine österreichischen Kernaktionäre verpflichtet sind, an Rasperia 339 Millionen Euro zu zahlen. Das Urteil kann gegen die Vermögenswerte von AO Raiffeisenbank vollstreckt werden.
Der Rasperia zugesprochene Betrag spiegelt die angebliche Nichterstattung der finanziellen Entschädigung im Zusammenhang mit der Kapitalherabsetzung der Strabag im Jahr 2024, von Strabag für das gleiche Jahr nicht gezahlte Dividenden sowie bis zum Zeitpunkt des Urteils aufgelaufene Zinsen, wider. Im Zusammenhang mit dem Verfahren wird die russische AO Raiffeisenbank im vierten Quartal 2025 eine Rückstellung in Höhe 339 Millionen Euro bilden.
Das Urteil lässt man bei der RBI nicht auf sich sitzen. Die AO Raiffeisenbank wird Berufung mit aufschiebender Wirkung einlegen.

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