Gastkommentar

SpaceX: Goldene Zeiten für den Streubesitz?

Mit dem Börsengang von SpaceX könnten Privatanleger erstmals am Erfolg des Raumfahrtunternehmens teilhaben – allerdings zu Bedingungen, die viele Fragen aufwerfen.

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08.07.2026

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Niemand verkörpert die unbegrenzten Möglichkeiten der USA mehr als Elon Musk. Geboren in Südafrika, ist er als Mitbegründer von Pay Pal, Neuralink und kühner Käufer von X bekannt. 2002 gründete er SpaceX und investierte dann in Tesla. Spektakuläre Innovationen und Musks Geschick beim Einwerben von Kapital machten beide Unternehmen zu Weltmarktführern. Wie schön also, dass das Anlegerpublikum über IPOs – zuletzt von SpaceX – am gigantischen Erfolg dieser Unternehmen teilnehmen darf. Allerdings sprengt Musks Instinkt auch hier das bisher Vorstellbare. Tesla genehmigte ihm einen beispiellosen Vergütungsplan von bis zu einer Billion US-Dollar. Beim ersten Anlauf hatten die amerikanischen Gerichte den Plan noch abgelehnt. Bei SpaceX, Hochrisikoinvestment par excellence, schmälert die astronomische Bewertung die Risikoprämie der Anleger. Den entstandenen Wert darf Musk, der weiterhin „Golden Shares“ hält, für sich verbuchen und wird zum weltweit ersten Billionär. Europäische Prospekthaftung und Aktionärsgleichbehandlung werden zur zahnlosen Makulatur. Ob die Tech-Milliardäre den Streubesitz je an den Futtertrog lassen?

Friedrich Jergitsch

Autor

Friedrich Jergitsch

Kolumnist

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