ATX-Shuffle: SBO raus, Mayr-Melnhof rein?
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Heute gab es spannende News, was die Zusammensetzung des ATX ab September betrifft. Die Schoeller-Bleckmann Oilfield Equipment AG, kurz SBO, ist beim kapitalisierten Streubesitz auf Rang 26 zurückgefallen. Das klingt erstmal nicht dramatisch, ist es aber: Denn für den ATX gilt die sogenannte 25/25-Regel. Ein Unternehmen muss sowohl bei der Liquidität als auch bei der Marktkapitalisierung unter den Top 25 des Prime Market liegen. SBO erfüllt das derzeit nicht mehr. Wenn im August nichts Aufregendes passiert, droht der Rauswurf aus dem Leitindex.
Mayr-Melnhof vor Rückkehr
Wer springt rein? Die Mayr-Melnhof Karton AG, der große Verpackungskonzern, ist derzeit der klare Nachrücker Nummer eins. Ein Comeback-Kid, denn Mayr-Melnhof ist erst im Vorjahr aus dem ATX geflogen. Der Konzern erfüllt beide Kriterien der 25/25-Regel aktuell komfortabel und hat zuletzt sogar die Oesterreichische Post beim Handelsumsatz überholt. Das ist ein deutliches Signal.
Wer noch auf der Kippe steht
Palfinger AG: Aktuell schwächster ATX-Titel nach SBO, aber sowohl Umsatz- als auch Kapitalisierungsrang liegen noch innerhalb der 25er-Grenze. Dürfte seinen Platz behalten.
Knapp nicht rein, schaffen es nach Stand heute:
FACC AG: Marktkapitalisierung exakt auf Rang 25, also haarscharf an der Grenze.
Telekom Austria AG: Handelsumsatz exakt auf Rang 25. Ebenfalls an der Kippe.
CPI Europe AG: Erfüllt zwar beide Kriterien, liegt im Ranking aber noch hinter Mayr-Melnhof.
Warum ist das wichtig?
Ein ATX-Listing erhöht die Sichtbarkeit eines Unternehmens massiv, vor allem bei internationalen Investoren. Indexfonds und ETFs, die den ATX abbilden, müssen Mayr-Melnhof dann automatisch kaufen und SBO verkaufen. Das erzeugt Kursbewegungen, die du als informierter Investor schon jetzt auf dem Radar haben solltest.
Das letzte Wort hat das Indexkomitee der Wiener Börse, das im September tagt und dann auch die August-Statistik mit einberechnet. Aber: Ähnlich wie Tennis- oder Golfturniere hinsichtlich der Weltranglisten hält sich das Komitee in so gut wie allen Fällen an die Vorgaben der Beobachtungsliste. Mögliche Änderungen werden ab 21. September wirksam.

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