Gastkommentar

ESMA: Leitlinien stärken Vertrauen

Die ESMA hat neue Leitlinien begeben zu ESG - und die meisten heimischen Fonds haben damit keine Probleme.

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11.07.2025

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Net Zero ESG Symbolbild
© Ilja Enger-Tsizikov / dpa Picture Alliance / picturedesk.com
Grüne Fonds dürfen nicht mehr grüne Namen tragen, wenn der Inhalt nicht dazu passt.

Mit dem Inkrafttreten der neuen ESMA-Leitlinien zu ESG- oder nachhaltigkeitsbezogenen Begriffen in Fondsnamen – ab 21. 11. 2024 für neue Fonds und ab 21. 5. 2025 für bestehende Fonds – ist ein wichtiger Schritt gegen Greenwashing gesetzt worden. Die Leitlinien sollen eine Fragmentierung der Namensregelungen in der EU verhindern. Für Anleger bedeutet die neue Regelung mehr Transparenz und Verlässlichkeit. Ein ESG- oder Nachhaltigkeitsbegriff im Namen muss auf klaren inhaltlichen Kriterien basieren: Unter anderem müssen zu einem Mindestanteil von 80 Prozent an ESG- oder Nachhaltigkeitsmerkmalen bzw. -zielen im Fondsvermögen auch bestimmte Ausschlusskriterien eingehalten werden. Die Leitlinien stärken das Vertrauen in nachhaltige Geldanlagen. Die VÖIG hat ihre Mitglieder frühzeitig über eine rechtssichere Umsetzung in den Fondsbestimmungen informiert und unterstützt. In Österreich fiel die Zahl der erforderlichen Namensänderungen aufgrund dieser neuen Vorgaben gering aus - siehe hierzu die Zahlen der FMA. Ursache dafür ist, dass viele Fondsgesellschaften bereits ernsthafte und konsistente Nachhaltigkeits- und ESG-Strategien verfolgen.

Rene Brunner

Autor

Rene Brunner

­Vereinigung Österreichischer Investment­gesellschaften (VÖIG)

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