476.000 Euro FMA straft Schelhammer Capital Bank
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Die Schelhammer Capital Bank AG muss laut Finanzmarktaufsicht (FMA) als Rechtsnachfolgerin der Capital Bank Grund wegen Verstößen bei der Überprüfung der Identität des wirtschaftlichen Eigentümers einer Hochrisikokundin eine Strafe in Höhe von 476.000 Euro zahlen. Inhaltlich beziehen sich die Vorwürfe auf ein Dokumentationsthema in einem Einzelfall (angeblich unzureichende Abfrage von KYC-Unterlagen).
„Bei dieser Angelegenheit geht es um eine juristische Frage, die auf europäischer Ebene von den Aufsichtsbehörden der Mitgliedsländer unterschiedlich gesehen wird. Diese Rechtsfrage wird nun im Zuge eines ordentlichen Verfahrens vom Bundesverwaltungsgerichtshof geklärt. Rechtssicherheit in dieser Frage muss nicht nur im Interesse der Banken, sondern auch im Interesse der FMA sein“, lässt mir die Bank ausrichten.
Mein Fazit: Das Thema Rechtssicherheit rückt neben dem Thema Regulierung für viele Banken (und Kapitalmarktteilnehmer) immer mehr in den Vordergrund. Die Schelhammer Capital Bank AG wird jedes Jahr geprüft, die Kundin gibt es seit mehr als zehn Jahren. Bisher wurde nichts beanstandet.

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