FMA-Strafe: Bank Gutmann gibt kleinbei
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Gleich 84.000 Euro zahlt die Bank Gutmann AG Strafe an die Finanzmarktaufsicht (FMA). Wie mir die Privatbank heute per Mail mitteilt, sei man zwar nicht der Meinung, dass die Strafe gerechtfertigt sei, zahle sie aber im Sinne der beschleunigten Verfahrensbeendigung – damit ist gemeinhin ein Beschwerdeverzicht gemeint – trotzdem. Konkret liest sich das so:
„Bank Gutmann ist der Meinung, alle gesetzlichen Vorgaben umfassend und in einer Weise erfüllt zu haben, die die Interessen der Kunden uneingeschränkt wahrt. Für Kunden entstanden keinerlei nachteilige Auswirkungen, kein Kunde hat die Berichterstattung thematisiert. Die Berichterstattung in der Vermögensverwaltung wurde umgehend entsprechend der Auslegung der FMA umgestaltet. Bank Gutmann hat sich ungeachtet ihres Rechtsstandpunktes für eine Erledigung im Wege der beschleunigten Verfahrensbeendigung entschieden, um ein langes Verfahren zu vermeiden.“
Ich denke, es wird die FMA, die nach dem Motto "Einsicht schützt vor Strafe nicht" vorgeht, freuen, dass sie sich hier nicht mit Einsprüchen befassen muss.

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