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Werbung oder Artikel? FMA gewinnt gegen Green Finance Gruppe

Der Streit wegen einer Anleihe zwischen der Green Finance Gruppe und der Finanzmarktaufsicht (FMA) hat zu einem Teilerfolg der FMA geführt.

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24.10.2024

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FMA Gebäude
© Börsianer

Der Streit (ich hatte dir hier berichtet) wegen einer Anleihe zwischen der Green Finance Gruppe und der Finanzmarktaufsicht (FMA) hat zu einem Teilerfolg der FMA geführt. Wobei ich diesen Fall deshalb spannend und skurril finde, weil die Green Finance Gruppe wegen fehlender Risikohinweise in einer "Themenpartnerschaft" mit dem Magazin Gewinn die 35.000 Euro zahlen muss. Die Green Finance Gruppe nennt die "Themenpartnerschaft" einen redaktionell recherchierten Artikel (da bekomme ich bisserl Bauchweh!) und in einem solchen gibt es nun einmal keine Risikohinweise. Das Bundesverwaltungsgericht sah das anders, schreibt mit der Anwalt der Green Finance Gruppe:

"Das BVwG folgte der FMA nur insofern, als es ein fahrlässiges Verschulden der Green Finance Group AG darin erblickte, dass die von der GEWINN-Redaktion übermittelte Druckfahne nicht detailliert auf inhaltliche Richtigkeit sowie hinsichtlich der Notwendigkeit der Ergänzung von Risikohinweisen überprüft hatte."

So genannte "Themenpartnerschaften" (oft steht "in Kooperation mit") sind ein beliebtes Mittel von Unternehmen, Werbung zu schalten und sie wie redaktionelle Beiträge aussehen zu lassen. Du findest sie inzwischen in vielen Magazinen und Tageszeitungen. Persönlich halte ich nichts davon, hier verschwimmt für mich die Grenze zwischen Journalismus und Werbung.

Börsianer Insider

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Börsianer Insider

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