Auch ohne KIM: Eigenheim bleibt Wunschtraum
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seit Anfang August 2022 ist die Aufnahme von Wohnkrediten durch die KIM-Verordnung streng reglementiert. Die Verordnung schreibt bekanntermaßen unter anderem eine Mindestanzahlung von 20 Prozent, eine maximale Kreditlaufzeit von 35 Jahren sowie eine Schuldendienstquote von höchstens 40 Prozent vor. Befristet ist sie mit dem 30. Juni 2025. Ursprünglich wurde Anfang 2025 das Auslaufen der Verordnung beschlossen, da kein systemisches Risiko mehr bestehe. Nach dem Aufatmen in der Branche sorgte die zuständige Finanzmarktaufsicht (FMA) zuletzt allerdings mit einer Empfehlung für eine gewisse Unruhe: Darin kündigt sie an, an den oben genannten Kriterien in der Aufsichtspraxis trotz Auslaufens der Verordnung festzuhalten. Dies soll laut der FMA auch weiterhin zur Stabilität des Finanzsystems beitragen.
Schleppender Ausbau
Die Empfehlung sorgt für Diskussionen: Während die FMA auf die Notwendigkeit und Bedeutung präventiver Maßnahmen verweist, kritisieren Banken und Branchenvertreter die Regelung scharf und bemängeln eine Schattenregelung ohne gesetzliche Grundlage. Aus ihrer Sicht bestünde derzeit kein systemisches Risiko, zumal die Ausfallquoten niedrig seien. Die Fortführung der KIM-Verordnung verhindere den aktuell ohnehin schleppenden Wohnungsbau.
Auch in der Politik ist das Thema umstritten und sorgte zuletzt im Finanzausschuss des Nationalrats für Diskussionen. Die Debatte um den Nutzen und die Wirkung der KIM-Verordnung wird jedenfalls auch noch nach dem 30. Juni 2025 nicht abreißen. Klar ist: Der Wunsch nach einem Eigenheim bleibt für viele Kreditnehmer weiterhin ein nur schwer zu verwirklichender Traum.

Autor
Partner Baker McKenzie