ESG: Irgendwie illegal?
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Ein Pilot argumentierte in einer Sammelklage gegen American Airlines, die Fluglinie verletze ihre Treuhandpflicht, weil sie in ihrem Mitarbeiter-Pensionsplan Fonds von Anbietern habe, die ESG-Ziele verfolgten. Und ESG sei nicht im besten Interesse der Anleger. Ein Bundesrichter in Texas gab ihm recht. Dass es sich dabei um passive Indexfonds, die von Blackrock verwaltet wurden, und nicht um spezielle ESG-Anlagen handelte und dem Fondsanbieter einfach generell ESG-Aktivismus (etwa via Abstimmungsverhalten bei Hauptversammlungen) unterstellt wurde, sind nur zwei Details. Es gilt aber als wichtiger Sieg für Gegner von ESG-orientierten Pensionsplänen und ist ein Zeichen, wie das Sentiment in den USA (aber nicht nur dort) dreht, mit der Tendenz, ESG als „illegal“ zu labeln.
Ernsthaft?
Dem Urteil zufolge haben ESG-Investments übrigens einen nichtfinanziellen Selbstzweck, sind also nicht auf Rendite aus. Dem werden wohl alle ESG-Investoren widersprechen. Interessant auch, dass Texas anderswo anderer Ansicht ist: Denn der Bundesstaat klagt Blackrock et al laufend, weil diese ihre Anteile an Kohleunternehmen genutzt haben sollen, um das Management zur Senkung von CO2-Emission zu drängen und gleichzeitig „kartellartige Gewinne“ zu erzielen. In dieser Auslegung erhöht ESG also die Rendite. Nun ja, es gibt immer mehr ESG-Regularien, aber keine für ESG-Gegner, konsequent argumentieren zu müssen.

Autor
Kommunikationsleiterin, Semperit Group AG
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