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Geldwäscheprävention: FMA straft weiter

Die Finanzmarktaufsicht (FMA) ahndet erneut Versäumnisse bei der Geldwäscheprävention – diesmal trifft es die Raiffeisenlandesbank Steiermark.

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28.05.2025

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RLB Steiermark Gebäude mit Giebelkreuz
© RMB Steiermark
Die RLB Steiermark hat die Strafe der FMA akzeptiert.

Jetzt hat es die Raiffeisenlandesbank Steiermark AG erwischt. 40.000 Euro müssen die Steirer der Finanzmarktaufsicht überweisen. Der Grund: Strategien und Verfahren betreffend die Sorgfaltspflicht gegenüber Kunden zur kontinuierlichen Überwachung der Geschäftsbeziehung wurden nicht laufend angewendet. Wie ich dir berichtet habe, setzt die FMA ihre Null-Toleranz-Politik in Sachen Geldwäsche äußerst konsequent um.

Rekordstrafen in 2024

Das zeigt auch das Ausmaß der verhängten Strafen. Seit 2022 stieg das Volumen der Strafen an – zuletzt (2024) auf einen Rekord von 4,5 Millionen Euro, wobei hier die „großen“ Fälle Euram Bank und RBI AG eine gewichtige Rolle spielten. Du kannst dir sicher sein, dass die Aufseher 2025 nicht minder scharf hinsehen. Für Banken und die Geldwäscheprävention-Verantwortlichen heißt das: ganz genau zu arbeiten.

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