Interview

Interview: Greenwashing wird teuer

Mit den neuen europäischen Vorgaben gegen Greenwashing (EmpCo-Richtlinie) werden pauschale Umweltversprechen schwieriger: Anna Kraus, Senior Managerin bei PWC Austria, erklärt im Interview, was sich für Unternehmen und ihre Kommunikation ändert.

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28.09.2026

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A hand covered in white paint holds a green soap bar labeled "GREEN WASHING," set against a blurred green background.
© APA-Images / ChromOrange / Christian Ohde
Die EmpCo-Richtlinie geht gegen Greenwashing vor. Seit 27. September wird sie in Österreich umgesetzt.

Viele Unternehmen werben mit Begriffen wie „nachhaltig“, „grün“ oder „klimaneutral“. Welche Aussagen werden ab sofort besonders kritisch? - Anna Kraus: Aussagen sollten durch die EmpCo-Richtlinie deutlich konkreter werden. Verbraucher sollen erkennen können, was zum Beispiel tatsächlich „nachhaltig“ an einem Produkt ist. Denn was ein Verbraucher unter einem weit gefassten Begriff wie „grün“ oder „umweltfreundlich“ versteht und was tatsächlich dahintersteht, geht häufig weit auseinander. Die Unternehmenskommunikation wird also hoffentlich präziser.

Welche Praktiken werden vom Markt verschwinden? - Verschwinden wird etwa die Behauptung, ein Produkt sei „klimaneutral“, weil CO₂-Zertifikate im Ausmaß der bei der Produktion entstandenen Emissionen zur Kompensation eingekauft wurden. Das ist aufgrund der EmpCo-Vorgaben künftig verboten.

Verbraucher sollen erkennen können, was tatsächlich ‚nachhaltig‘ an einem Produkt ist.
Anna Kraus

Was bedeutet das konkret für Unternehmen? Müssen sie künftig jede Umweltaussage belegen können? - Unternehmen müssen sich jedenfalls genauer damit auseinandersetzen, welche Nachhaltigkeitsaussagen sie treffen und worauf diese beruhen. Pauschale Aussagen werden schwieriger. Es braucht daher abgestimmte interne Prozesse und ein besseres Verständnis dafür, was ein Unternehmen bei sich oder seinen Produkten als „nachhaltig“ hervorheben möchte, und warum.

Welche Sanktionen drohen Unternehmen bei Verstößen? - Das UWG, das wesentliche Teile der EmpCo umsetzt, sieht mehrere mögliche Rechtsfolgen für Verstöße vor: zum Beispiel Ansprüche auf Unterlassung und Beseitigung, einstweilige Verfügungen, Schadenersatz sowie die Veröffentlichung von Urteilen. Bei bestimmten grenzüberschreitenden Verstößen können außerdem Geldstrafen von bis zu vier Prozent des Jahresumsatzes verhängt werden. Daneben sind auch mögliche Reputationsschäden zu bedenken.

Wird die EmpCo-Richtlinie zu einem Wettbewerbsvorteil für glaubwürdig nachhaltige Unternehmen oder schafft sie vor allem zusätzliche Bürokratie? - Ein solcher Wettbewerbsvorteil ist natürlich das Ziel – schauen wir einmal, ob das erreicht wird. Unternehmen brauchen jetzt jedenfalls abgestimmte interne Prozesse, wenn sie über die „Nachhaltigkeit“ des Unternehmens oder eines Produkts kommunizieren wollen. Auch intern braucht es ein besseres Verständnis dafür, was sie warum als „nachhaltig“ hervorheben wollen. Ob ich das als „Bürokratie“ bezeichnen würde, weiß ich nicht.

Anna Kraus
© PWC
Anna Kraus


Ab 27. September 2026 gelten in Österreich neue Vorgaben für Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen.

Daniel Nutz

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Daniel Nutz

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