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Grüne Kredite: Mehr Klarheit, mehr Vertrauen

Green Loans und Sustainability-Linked Loans gelten längst als strategische Instrumente für nachhaltige Finanzierung. Nun wurden ihre Leitlinien überarbeitet – ohne revolutionäre Änderungen, aber mit deutlich mehr Verbindlichkeit, wie unsere Gastautorin Carmen Redmann-Wippel erklärt.

Veröffentlicht

16.04.2025

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2 min
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Gespräch über Green Loans Symbolbild
© KI generiert/ Chat GPT
Green Loan Agreement“ in der Praxis: Klare ESG-Kriterien und regelmäßiges Reporting sind entscheidend für nachhaltige Finanzierung.

EU-Omnibus-Paket, Reporting Pflichten ja oder nein – die regulatorische Entwicklung sorgt derzeit für Unsicherheit unter den Unternehmen. Gerade vor diesem Hintergrund erweisen sich Green Loans und Sustainability-Linked Loans (SLLs) als verlässliche (Finanzierungs-)Instrumente. Beide haben sich in der Praxis als Erfolgsmodelle nachhaltiger Finanzierung etabliert und wurden nun nochmals gezielt weiterentwickelt.

Green Loans finanzieren ausschließlich umweltfreundliche Projekte. SLLs hingegen sind nicht zweckgebunden, sondern koppeln die Kreditkonditionen an die Nachhaltigkeitsleistung des Unternehmens – mit Zinsbonus bei Zielerreichung oder Aufschlag bei Verfehlen von ESG-Vorgaben. Gerade diese Dynamik macht sie strategisch interessant.

Neuer Rahmen seit März 2025

Leitfäden wie die Green Loan Principles (GLP) und Sustainability-Linked Loan Principles (SLLP), herausgegeben von der Loan Market Association (LMA) bilden den maßgeblichen Rahmen. Ende März 2025 wurden die Leitlinien neu aufgelegt. Diese Überarbeitung bringt keine grundlegenden Neuerungen, sie schafft allerdings zusätzliche Klarheit.

So wird nun deutlicher zwischen verpflichtenden Anforderungen und Empfehlungen unterschieden – aus manchem bisherigen „sollte“ wird ein verbindliches „muss“. Etwa bei der Pflicht zur regelmäßigen Berichterstattung über die erreichten Ziele im Rahmen der SLLPs. Außerdem entfällt die bisherige Übergangsregelung („Grandfathering“) für vor dem 09. März 2023 abgeschlossene Kredite. Künftig ist ausschließlich die aktuelle Fassung der Leitfäden zur Einordnung maßgeblich.

Präzisere Kennzahlen

Auch inhaltlich wurden neue Akzente gesetzt. Bei Green Loans wurde die Liste der förderfähigen Projekte aktualisiert (etwa stärkerer Fokus auf Kreislaufwirtschaft und Klimawandel)​. Für SLLs wurden die Kriterien für die Kennzahlen (KPIs) und Zielwerte (SPTs) präzisiert: Die KPIs müssen besonders zum Geschäftsmodell und der Nachhaltigkeitsstrategie des Unternehmens passen, die SPTs ambitioniert und möglichst an externe, anerkannte Benchmarks oder wissenschaftlich fundierte Vorgaben angelehnt sein.

Transparenz bleibt oberstes Gebot – regelmäßiges Reporting und externe Prüfungen bleiben essenziell für die Glaubwürdigkeit. Unterm Strich stärkt die neueste Überarbeitung das Vertrauen in nachhaltige Finanzierungen. Green Loans und Sustainability-Linked Loans bleiben auch 2025 verlässliche Pfeiler nachhaltiger Finanzierung – jetzt mit noch klareren Regeln.

Carmen Redmann-Wippel

Autor

Carmen Redmann-Wippel

Partner (Rechtsanwältin), Expertin für Banken- und Finanzrecht, Taylor Wessing Österreich - Sie ist als doppelt qualifizierte Anwältin (Rechtsanwältin in Österreich sowie Solicitor in England und Wales) als Partnerin im Team für Bank- und Finanzrecht tätig. Sie verfügt über umfassende Erfahrung in nationalen und internationalen Finanzierungstransaktionen – von Projekt- und Immobilienfinanzierungen bis hin zu regulatorischer Beratung.

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