Gastkommentar

Meine, deine – unsere Kennzahl

Veröffentlicht

11.07.2025

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Die IFRS 18 ist erst 2027 verpflichtend, aber schon jetzt in aller Munde.

„Das ist ‚deine‘ Kennzahl, mit der habe ich nichts zu tun. Vorne im Lagebericht kannst du bereinigen und rechnen, was du willst“, sagte in früheren Jahren der für den prüfungspflichtigen Abschluss verantwortliche Kollege lächelnd zu mir. Das machten wir dann auch, denn für die Kommunikation nach außen sind branchenspezifische KPIs oder so manche Bereinigung um Sonder- oder andere Effekte eben notwendig. Das Thema – vom Management definierte und extern kommunizierte Kennzahlen, die bislang im IFRS-Abschluss eigentlich keinen Platz hatten – wird es schon bald nicht mehr geben. Denn der neue Rechnungslegungsstandard IFRS 18 zielt auf eine Verbesserung von Einheitlichkeit, Verständlichkeit und Transparenz der Finanzberichterstattung ab. Eine Änderung betrifft die Gliederung der GuV, bei der etwa die Zuordnung der Posten zu den Kategorien operativ, investitions- und finanzierungsbezogen zu erfolgen hat. Weiters müssen Kennzahlen, die extern kommuniziert, aber nicht durch IFRS vorgeschrieben sind, im Anhang erläutertet werden. IFRS 18 ist ab 2027 verpflichtend. Da Vergleichszahlen für 2026 erforderlich sind, laufen bereits die Vorarbeiten. Aus IR- und Investorensicht ein spannendes Thema – ich werde es auch hier wieder aufgreifen. Eines kann für die IR-Arbeit schon jetzt gesagt werden: Von der Zahlen-Bereinigung verlagert sie sich zur Erläuterung der nach IFRS standardisierten Zahlen – und zwar aller.

Bettina Schragl

Autor

Bettina Schragl

Kommunikationsleiterin, Semperit Group AG

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