Stopp Greenwashing: Auswirkungen auf Österreich
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Mit Spannung wurde die Umsetzung der neuen ESMA-Regeln zu Fondsnamen mit Begriffen wie „nachhaltig“ oder „ESG“ erwartet. Um Greenwashing zu vermeiden und vor allem Privatanlegern mehr Klarheit zu verschaffen, müssen diese nun auch nachweislich „grün“ investieren (mehr hier). Zumindest für österreichische Fonds sind die strengeren Regeln offensichtlich kein Problem. „Wenn man nachhaltiges Investment in der Vergangenheit ernst genommen hat, bereitet das keine Probleme“, sagt Dominik Benedikt, Nachhaltigkeits-Experte der Erste Asset Management (EAM). Auch Stefan Grünwald, Experte für Zukunftsthemen bei Raiffeisen Capital Management (RCM), pflichtet dem bei. „Die Regeln sind gut, indem sie die Spreu vom Weizen trennen.“ Die beiden größten österreichischen Kapitalanlagegesellschaften hatten nur in wenigen Fällen Anlass zur Umbenennung, bei der EAM ging es nur um Dach-Fonds.
Relativ wenige Umbenennungen
Laut aktuellen Daten der Finanzmarktaufsicht (FMA) sind von den neuen Regeln in Österreich 239 Fonds mit einem Volumen von 38 Milliarden Euro betroffen. 48, die ein Volumen von 4,8 Milliarden Euro aufweisen, ändern ihren Namen. Im europäischen Vergleich sieht das Bild vermutlich anders aus, auch wenn hier noch valide Daten fehlen. Bekanntlich sind viele Fondsgesellschaften auf den grünen Vermarktungszug aufgesprungen, und hatten diese Fonds eindeutig benannt. Was zu einem gewissen Wildwuchs führte.
Der Finanzanalyst Morningstar geht davon aus, dass bereits in den vergangenen 15 Monaten insgesamt mehr als 640 europäische Fonds mit ESG-bezogenen Begriffen umbenannt wurden. Das entspricht einem Anteil von 14 Prozent aller nachhaltigen Fonds nach SFDR. Bei 590 oder zwölf Prozent der nachhaltigen Produkte wurden ESG-Begriffe gestrichen oder geändert. Dieser Trend werde sich Morningstar jetzt deutlich fortsetzen.

Was auf europäischer Ebene weiterhin fehlt, ist ein einheitliches Labeling von nachhaltigen Anlageprodukten, wie sie in Österreich beispielsweise über das Umweltzeichen erfolgt. Hier darf man auf die Überarbeitung der Offenlegungsverordnung (SFDR) hoffen, die im Herbst erwartet wird und dann aller Voraussicht nach Produktkategorien beinhalten soll.

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