Interview

"Das große Ziel ist Deregulierung"

Die Wirtschaftskanzlei Kinstellar ist derzeit dabei, in Wien eine Full Service Kanzlei aufzubauen. Aktuell sind am Standort Wien 25 Anwälte beschäftigt. Mit Österreich als westlichstem Land ist Kinstellar vor allem in Osteuropa aktiv. Ingrid Krawarik hat mit Petra Heindl von Kinstellar über den EU Listing Act und notwendige Deregulierungen bei den Zugangserfordernissen an die Börse diskutiert.

Veröffentlicht

18.11.2025

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4 min
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© Börsianer
Diese drei Gestalten am Weg zum Flughafen in Rimini wünschen sich auch mehr Freiheit an den Finanzmärkten.

2015 reifte in der Europäischen Kommission die Idee einer europäischen Kapitalmarktunion. Man wollte ein Level Playing Field für alle Emittenten, man wollte ein europaweit einheitliches Kapitalmarktgeschehen, also ein sogenanntes Single Rulebook. Ein großer Traum, der 10 Jahre später auch nur geträumt wird. Warum ist das so?Petra Heindl: Der europäische Kapitalmarkt ist nach wie vor sehr fragmentiert und immer noch sehr national ausgerichtet. In Deutschland wird derzeit diskutiert, ob man für die Wettbewerbsfähigkeit des europäischen Kapitalmarkts eine einheitliche EU Börse, also eine Art European Stock Exchange, braucht. Das sehe ich zum Beispiel nicht so. Amerika hat auch viele verschiedene Börsen. Was aber, glaube ich, durchaus sinnvoll und begrüßenswert und anstrebenswert wäre, ist eine einheitliche Aufsicht.

So wie im Bankensektor? – Ja, die gibt es in der EU bereits. Das könnte man vorantreiben. Was uns derzeit beschäftigt, ist der EU Listing Act, der im Dezember 2024 in Kraft getreten ist. Dessen Ziel ist die Stärkung des europäischen Kapitalmarkts. Deregulierung ist ein großes Thema. Insbesondere ist der EU Listing Act aber auch eine Chance für KMUs, in den Markt zu gehen, damit sie eine Alternative zur Bankenfinanzierung haben.

Wobei die Wiener Börse schon ein KMU-Segment mit dem Direkt Market hat, das auch genutzt wird. – Ja, aber das ist schon noch sehr klein.

Klein- und Kleinstaktionäre und deren Vertreter begrüßen vieles nicht, weil Deregulierung als ein geringeres Maß an Anlegerschutz und ein geringeres Maß an Transparenz wahrgenommen wird.
Petra Heindl
Kinstellar

Jetzt gibt es durchaus kritische Stimmen zum EU Listing Act. Wie ist da ihre Einschätzung? - Viele sagen, dass die Regeln nicht weit genug gehen. Es gibt zu wenig Anreize und es mangelt an Harmonisierung, da den Mitgliedsstaaten nach wie vor sehr viel Freiraum in der Umsetzung gelassen wird. Für Diskussion sorgt etwa auch eine in den EU Listing Act eingebettete Richtlinie zur Schaffung von Mehrstimmrechtsstrukturen für Unternehmen, die planen, an einer Multilateral Trading Facility, kurz MTF, zu listen. Laut EU schreibt die Richtlinie vor, dass Mitgliedstaaten die Einführung der Mehrstimmrechtsstrukturen zulassen müssen, wenn der Gang an ein MTF, also ein Handelssystem für Finanzinstrumente, oder an den KMU Wachstumsmarkt beabsichtigt wird.

So was wie eine Vorzugsaktie? – Genau. Wer eine Mehrstimmrechtsaktie hält, hat mehr Stimmrechte als andere. Das ist so bei Meta, bei Google, bei Airbnb. Ungefähr die Hälfte der EU-Mitgliedstaaten hat Mehrstimmrechtsaktien mittlerweile wieder zugelassen. Diese Art von Aktien war lange Zeit verpönt. Die Mitgliedstaaten müssen die Richtlinie bis Dezember 2026 in nationales Recht umsetzen. Daraus folgt, dass Unternehmen, die planen, an einem MTF einschließlich eines KMU-Wachstumsmarktes zu listen, Mehrstimmrechtsaktien einführen können.

Insbesondere ist der EU Listing Act aber auch eine Chance für KMUs, in den Markt zu gehen, damit sie eine Alternative zur Bankenfinanzierung haben.
Petra Heindl
Kinstellar

Ich kann mir vorstellen, dass die Umsetzung in Österreich schwierig wird. – Die Mehrstimmrechtsaktie kann nur mit einer qualifizierten Mehrheit eingeführt werden. Deutschland verlangt dafür sogar die Einstimmigkeit. Es müssen alle zustimmen, die ganze Hauptversammlung. Warum erwähne ich immer Deutschland? Einfach weil der österreichische Gesetzgeber ganz gern schaut, wie es der Nachbar macht. In Österreich gibt es noch keinen Entwurf, Deutschland hat das bereits 2023 durchgesetzt. Das große Ziel ist, wie gesagt, die Deregulierung und eine Mindestharmonisierung.

Deregulierung stößt in Österreich auf wenig Gegenliebe. – Klein- und Kleinstaktionäre und deren Vertreter begrüßen vieles nicht, weil Deregulierung als ein geringeres Maß an Anlegerschutz und ein geringeres Maß an Transparenz wahrgenommen wird.

In welchen Bereichen gehört der Markt dereguliert? – Bei den Zugangserfordernissen. Sie sind sehr kostspielig und sehr zeitintensiv. Der Listing Act ändert auch die Prospektverordnung, was ganz wichtig ist. Ausnahmen der Prospektpflicht werden durch den Listing Act erweitert. Wer neue Aktien öffentlich anbietet, die einer Gattung angehören, die schon an einem öffentlichen regulierten Markt notieren, braucht keinen „herkömmlichen“ Prospekt. Das ist neu. Anstelle des Prospekts tritt ein Dokument, das nicht mehr als 11 DIN A4-Seiten haben darf. Auch die Erstellung von Insiderlisten soll vereinfacht werden.

© Kinstellar
Petra Heindl berät Unternehmen in Kapitalmarktfragen.

Inwiefern? – Das ist derzeit meines Erachtens überreguliert. Derzeit müssen Vorname, Nachname, Geburtsdatum, Geburtsnamen, Telefonnummer, privat, mobil und Festnetz, Privatadresse, Privatadresse mit Zweitwohnsitz angegeben werden. Da fehlt für mich die Verhältnismäßigkeit, das soll vereinfacht werden. 

Vereinfachung klingt doch sehr vernünftig.  - Es ist ein Schritt in die richtige Richtung. Es ist aber noch viel zu tun. Ich glaube, dass man jetzt national mit Steuererleichterungen viel mehr machen könnte. Aber davon sind wir leider weit weg. Österreich hat seit 60 Jahren keine Mehrstimmrechtsaktien zugelassen, es handelt sich also schon um eine große Umstellung.

Im EU Listing Act wird die Streubesitzquote von 25 auf 10 Prozent gesenkt. Das ist sehr nahe am Squeeze Out. Es ist anzunehmen, dass Unternehmen deshalb kaum Investoren finden. – Die Herabsetzung ist eine weitere Maßnahme, um den Börsengang für Unternehmen zu erleichtern. Allerdings gehen Unternehmen in der Regel gerade deswegen an die Börse, um Zugang zu Kapital zu erhalten, und nicht unbedingt, um direkt danach einen Going Private Prozess (einschließlich Squeeze-Out) anzustreben. Daher halte ich es für fraglich, ob diese Regelung tatsächlich so viele Investoren abschrecken würde und dass ein Börsengang „unrentabel“ werden könnte. Es ist jedenfalls eine spannende Frage, ob die Herabsetzung der Free-Float-Schwelle als Maßnahme zur Belebung des Kapitalmarkts tatsächlich geeignet ist – eine von vielen diskussionswürdigen Facetten des Listing Acts.

Ingrid Krawarik

Autor

Ingrid Krawarik

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