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Fonds: Neue Regeln für grüne Mäntelchen

Die neuen ESMA-Regeln für Fonds mit Bezeichnungen wie ESG oder ­nachhaltig müssen bis zum 21. Mai umgesetzt werden. Das hehre Ziel ist es, künftig durch genauere Vorgaben stärker gegen Greenwashing vorzu­gehen. Doch kann die Fondsbranche die neuen Regeln den Kunden erklären?

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07.05.2025

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2 min
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ESG Schriftzug ist durchgestrichen
© KI generiert
Ist des Innere nicht ganz grün, sind Bezeichnungen wie ESG, Sustainable... künftig in Fondsnamen untersagt.

Derzeit bekommen viele Fondskunden von ihrer­ Depotbank Post mit „wichtigen“ Mitteilungen. In den Schreiben steht, dass ihr Fonds jetzt anders heißt und Wörter wie ESG oder Ähnliches fehlen. Die Berater haben dementsprechend Bedarf, der verunsicherten Kundschaft zu erklären, was passiert ist. Nicht immer wird wohl eingestanden, dass das Produkt den strengen Regeln für Nachhaltigkeit nicht mehr entspricht und so seinen hellgrünen Schimmer verloren hat. Hintergrund: Bis 21. Mai 2025 müssen EU-weit alle Fonds mit Namen, die auf Nachhaltigkeit hinweisen, den neuen und deutlich verschärften Regeln gegen Greenwashing entsprechen. Grundlage ist eine Richtlinie der Europäischen Wertpapieraufsicht ESMA.

Neue Namen?

Details legen nationale Behörden wie die österreichische FMA fest. Dort herrscht Hochbetrieb, um die Änderungen abzusegnen. Es gibt prinzipiell zwei Möglichkeiten: Entweder wird in der Alternative A der bisherige Name beibehalten und die Fondsbestimmungen werden gegebenenfalls verschärft. Oder es werden in Alternative B Namenskürzel wie ESG ganz gestrichen, und das grüne Mäntelchen wird entfernt. Bis Ende Februar hatten bereits 49 heimische Fonds die Variante A gewählt, immerhin 29 weitere Fonds laufen nun in Variante B ohne Öko-Plakette weiter oder wurden einfach geschlossen. Die FMA rechnet bis zum Stichtag 21. Mai mit Regelbedarf bei 146 weiteren Fonds mit immerhin 37 Milliarden Euro Fondsvolumen.

Der Teufel steckt im Detail
Martin Kwauka
Börsianer Chefkommentator

Schwierige Umsetzung

Der Grundgedanke der EU, dass künftig pseudogrüne Fonds nicht mehr als nachhaltig tituliert werden dürfen, ist eindeutig positiv. Der Teufel steckt im Detail. Die generelle Mindestanforderung von 80 Prozent Investments, die der Fondsname suggeriert, ist in der Praxis nicht immer zu erfüllen. So werden Dachfonds mit ESG-Kürzel dieses in aller Regel verlieren, auch wenn die Strategie durchaus nachhaltig ist und bleibt. Schließlich ist es schwierig, alle Subfonds ständig zu kontrollieren. Auch die ESG-Varianten vieler MSCI-Indizes wurden umbenannt, zum Beispiel bleibt von ESG Screened nur das Wort Screened übrig. Auch bei einzelnen Fonds tauchen überraschende Probleme auf.

Der Amundi Ethik Evolution musste auf Geheiß der FMA in Amundi Ethik Flexibel umgetauft werden. Bei der Allianz Österreich verlor ein Fonds das Nachhaltigkeitsprädikat, weil er von der Münchner Schwester extern gemanagt wird und dort abweichende ESG-Daten verwendet werden. Generell bleibt die Verfügbarkeit verlässlicher Daten zur Nachhaltigkeit die größte Herausforderung im Fondsmanagement. Oft ist es einfacher, reine Klimakriterien wie etwa die Pariser PAB-Regeln im Fondsmanagement zu belegen. Der breitere ESG-Ansatz mit sozialen und Governance-Regeln ist komplizierter zu erfüllen und könnte in vielen Fällen auf der Strecke zu bleiben.

Wer informiert?

Während schon die Profis mit der Umsetzung der ESMA-Regeln kämpfen, ist die Information der privaten Anleger bisher äußerst dürftig. Es gibt eine Übersicht über die Summe der Maßnahmen auf der Onlineseite der Kontrollbank. Aber wer schaut da schon hin. Wie sollen Laien mehr Vertrauen in nachhaltige Veranlagungen bekommen, wenn die Branche ihnen nicht das neue Regime erklärt? Es bleibt zu hoffen, dass wenigstens ab dem 21. Mai breitflächig informiert wird. Schließlich nehmen heimische Fondsgesellschaften das Thema Nachhaltigkeit schon bisher viel genauer als die internationale Konkurrenz und müssen entsprechend weniger Fonds umbenennen.

Martin Kwauka

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Martin Kwauka

Chefkommentator

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